Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ARCHLER GmbH • Dietestraße 33 • 35236 Breidenbach • Stand: Juni 2025


§ 1  Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ARCHLER GmbH, Dietestraße 33, 35236 Breidenbach (nachfolgend „ARCHLER“), gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Montagen, Inbetriebnahmen, Planungen und sonstigen Leistungen, die ARCHLER gegenüber ihren Auftraggebern erbringt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen des Verbraucherrechts.

(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ARCHLER stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2  Angebote, Vertragsschluss und Angebotsfristen

(1) Angebote von ARCHLER sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind (§ 145 BGB).

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ARCHLER oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande (§ 150 Abs. 2 BGB). Maßgeblich ist die jeweils aktuellste, in Textform (§ 126b BGB) übermittelte Angebotsfassung mit Angebotsnummer, Datum und ausgewiesenem Gesamtpreis.

(3) Die Bindungsfrist für Angebote beträgt, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben (§ 148 BGB):

  • 4 Wochen ab Ausstellungsdatum für Standardangebote (Einzelmodule, Kleinprojekte bis ca. 3 Einheiten)
  • 8 Wochen ab Ausstellungsdatum für Großprojekte, Mehrfamilienhäuser und Quartierslösungen
  • Gemäß Ausschreibungsfrist, längstens 12 Wochen, bei öffentlichen Vergabeverfahren

(4) Ältere Angebotsfassungen, Entwürfe oder fehlerhafte Übertragungen verlieren mit Übersendung einer aktualisierten Fassung ihre Gültigkeit und können nicht als Bestellgrundlage herangezogen werden.

(5) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ARCHLER, um wirksam zu sein.

(6) Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Maße und Abbildungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 3  Leistungsumfang

(1) ARCHLER erbringt nach Maßgabe des jeweiligen Angebots insbesondere folgende Leistungen:

  • Lieferung modularer Wärmepumpenheizmodule (externe Energiezentrale)
  • Vormontage und Werksprüfung der Module
  • Montage und Inbetriebnahme vor Ort (soweit beauftragt)
  • EMS-Installation und Systemintegration (soweit beauftragt)
  • Projektierung und Planungsdienstleistungen (soweit beauftragt)

(2) Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(3) ARCHLER ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

§ 4  Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

(2) ARCHLER behält sich vor, Preise bei nachweisbaren Erhöhungen von Material-, Energie- oder Transportkosten nach Vertragsschluss angemessen anzupassen. Der Auftraggeber wird unverzüglich in Textform informiert.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 40 % bei Anlieferung / Lieferbereitschaft
  • 10 % bei Inbetriebnahme und Abnahme

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Bei Zahlungsverzug ist ARCHLER berechtigt, Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen.

(6) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5  Lieferzeiten und Lieferbedingungen

(1) Liefertermine und -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

(2) Lieferhindernisse durch höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Lieferengpässe bei Zulieferern berechtigen ARCHLER zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. ARCHLER informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.

(3) Der Auftraggeber hat die bauseitigen Voraussetzungen für Lieferung und Montage rechtzeitig auf eigene Kosten zu schaffen. Verzögerungen durch fehlende Voraussetzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(4) ARCHLER ist zur Selbstbelieferung berechtigt (Selbstbelieferungsvorbehalt). Bei Nichtbelieferung durch Zulieferer ist ARCHLER nach unverzüglicher Information des Auftraggebers zum Rücktritt berechtigt.

§ 6  Gefahrübergang und Versand

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über (§ 447 BGB).

(2) Erkennbare Transportschäden sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang, beim Transporteur und bei ARCHLER schriftlich zu rügen.

§ 7  Montage und Inbetriebnahme

(1) Sofern beauftragt, erfolgen Montage und Inbetriebnahme nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den Vorgaben des Herstellers.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Montage alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere:

  • Freier und gefahrloser Zugang zum Montageort
  • Vorhandensein aller bauseitigen Anschlüsse (Strom, Wasser, Kanalisation)
  • Baufeuchte und Umgebungsbedingungen gemäß technischen Vorgaben
  • Verfügbarkeit eines Ansprechpartners vor Ort

(3) Mehraufwand durch fehlende oder unzureichende Voraussetzungen wird dem Auftraggeber zu den gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

§ 8  Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistung erfolgt eine technische Abnahme gemeinsam mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme, schriftlich zu melden.

(3) Wird eine Abnahme vom Auftraggeber ohne Begründung verweigert, gilt die Leistung nach Ablauf von 14 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

§ 9  Gewährleistung und Mängelrechte

(1) ARCHLER gewährt eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Abnahme für Mängel, die auf Fehler in Material oder Ausführung zurückzuführen sind.

(2) Bei Mängeln hat ARCHLER das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie ernsthaft verweigert, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

(3) Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei:

  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen
  • Veränderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung von ARCHLER
  • Normaler Abnutzung und Verschleiß
  • Schäden durch höhere Gewalt, Frost, Überspannung oder externe Einwirkungen
  • Fehlenden oder nicht geeigneten bauseitigen Voraussetzungen

§ 10  Haftung

(1) ARCHLER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ARCHLER nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Diese Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

§ 11  Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der ARCHLER GmbH (§ 449 BGB).

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist ARCHLER berechtigt, nach einer Nachfrist von 14 Tagen die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten.

§ 12  Datenschutz

(1) ARCHLER verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Durchführung des Vertrags auf Grundlage der DS-GVO und des BDSG.

(2) Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung der ARCHLER GmbH, abrufbar unter www.archler.de/datenschutz.

§ 13  Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 3 Jahren.

§ 14  Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen von ARCHLER bleiben geistiges Eigentum von ARCHLER und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.

(2) Dem Auftraggeber wird ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt.

§ 15  Änderung der AGB

(1) ARCHLER ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. ARCHLER weist ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht hin.

§ 16  Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Marburg (Lahn), sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist (§ 38 ZPO).

(3) ARCHLER ist ebenfalls berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

§ 17  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (§ 139 BGB).


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